Der Eintritt selbst kostet nichts.
Aber die Kindergärten, Seniorenarbeit und Jugendfreizeiten, die Musik und der Erhalt von Kirchen, die Solidarität mit Arbeitslosen, die Schwangerschaftskonfliktberatung und die Schuldnerberatung - all das kostet Geld.
Als Mitglied der Evangelischen Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch kirchensteuerpflichtig. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.